Page 13 - Rudolf Giesselmann - Landerziehungsheim Walkemühle
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ihrem Charakter, noch den Wünschen ihrer            “Auf der Walkemühle sind jetzt folgende Zög-
            Eltern nach zur Zusammenerziehung mit Ar-           linge vorhanden:
            beiterkindern eignen, andere Möglichkeiten
            nachweisen müssen. Dies ist heute bereits mit            2  im Alter von 2 und 5 Jahren
            Erfolg in einer Vorbesprechung geschehen.”               2  im   Alter  von  6  und   8  Jahren
            (16)                                                        (Adoptivkinder  Wunders)
                                                                     8  im   Alter  von  17  bis  40  Jahren
                                                                        (3 männl. u. 5 weibl.)
            Gegen Ende 1922 trafen die ersten Anhänger
            Nelsons in der Walkemühle ein, um dort noch         Im schulpflichtigen Alter befinden sich also nur
            vorbereitende Arbeiten bis zur Eröffnung des        zwei Kinder. Ich habe darauf hingewiesen,
            Landerziehungsheimes Walkemühle im Früh-            dass  für diese die Leistungen nach dem Lehr-
            jahr 1924 auszuführen.(17)   Im Sommer des          plan für die Grundschule verlangt werden
            Jahres war bereits ein altes Fachwerkhaus           müssten. Ich habe ferner erklärt, dass  ich die
            abgerissen worden. An seine Stelle wurde bis        Angelegenheit   der   Regierung  unterbreiten
            zur Eröffnung der Schule das große Akade-           würde. Wunder sagte mir, dass    der Herr Re-
            miegebäude gebaut. Rund 300.000 Reichs-             gierungs-Präsident die Anstalt besichtigt ha-
            mark wurden bis zum Frühjahr 1924 für Ge-           be.” (19)
            bäude und Ausrüstung der Akademie ausge-
            geben. (18)                                         Am 23. April traf in der Walkemühle die Ver-
                                                                fügung des Kreisschulrats aus Melsungen ein,
                                                                                     den Unterricht mit Zög-
                                                                                     lingen im schulpflichtigen
                                                                                     Alter einzustellen. In Brie-
                                                                                     fen an die Regierung in
                                                                                     Kassel und an den Kreis-
                                                                                     schulrat  in  Melsungen
                                                                                     berief sich Wunder dar-
                                                                                     auf, mit seinem Unter-
                                                                                         richtserlaubnisschein,
                                                                                     ausgestellt  durch  den
                                                                                     Vorgänger des jetzigen
                                                                                     Kreisschulrats in Melsun-
                                                                                     gen, bereits die Geneh-
                                                                                     migung zum Unterricht
                                                                                     schulpflichtiger  Kinder
                                                                                     erhalten zu haben. Bei
                                                                                     einer   Rückfrage    des
                                                                                     Schulamts  erklärte  der
                                                                                     Schulrat, “dass  es sich
                                                                                     seinerzeit, als er Wunder
            Walkemühle   -   Generalansicht                     den Unterrichtserlaubnisschein ausstellte, nur
                                                                um einen einzigen schulpflichtigen Zögling der
            Nachdem für Wunder und für die Lehrerin Julie       Anstalt gehandelt hätte, so dass  Bestimmun-
            Pohlmann 1923 ein “Unterrichtserlaubnisschein”      gen betr.   Grundschulpflicht nicht in Frage
            ausgestellt worden war, wurde im März 1924          gestanden hätten.” (20)
            für die Oberlehrerin Specht beim Kreisschulrat
            ein weiterer Erlaubnisschein und die Erlaubnis
            zum Unterrichten schulpflichtiger Kinder bean-
            tragt. Im Brief der Schulinspektion Melsungen
            an die Regierung in Kassel  vom 31.März 1924
            hieß es, nach persönlicher Rücksprache mit
            dem Anstaltsleiter:






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