Page 13 - Rudolf Giesselmann - Landerziehungsheim Walkemühle
P. 13
ihrem Charakter, noch den Wünschen ihrer “Auf der Walkemühle sind jetzt folgende Zög-
Eltern nach zur Zusammenerziehung mit Ar- linge vorhanden:
beiterkindern eignen, andere Möglichkeiten
nachweisen müssen. Dies ist heute bereits mit 2 im Alter von 2 und 5 Jahren
Erfolg in einer Vorbesprechung geschehen.” 2 im Alter von 6 und 8 Jahren
(16) (Adoptivkinder Wunders)
8 im Alter von 17 bis 40 Jahren
(3 männl. u. 5 weibl.)
Gegen Ende 1922 trafen die ersten Anhänger
Nelsons in der Walkemühle ein, um dort noch Im schulpflichtigen Alter befinden sich also nur
vorbereitende Arbeiten bis zur Eröffnung des zwei Kinder. Ich habe darauf hingewiesen,
Landerziehungsheimes Walkemühle im Früh- dass für diese die Leistungen nach dem Lehr-
jahr 1924 auszuführen.(17) Im Sommer des plan für die Grundschule verlangt werden
Jahres war bereits ein altes Fachwerkhaus müssten. Ich habe ferner erklärt, dass ich die
abgerissen worden. An seine Stelle wurde bis Angelegenheit der Regierung unterbreiten
zur Eröffnung der Schule das große Akade- würde. Wunder sagte mir, dass der Herr Re-
miegebäude gebaut. Rund 300.000 Reichs- gierungs-Präsident die Anstalt besichtigt ha-
mark wurden bis zum Frühjahr 1924 für Ge- be.” (19)
bäude und Ausrüstung der Akademie ausge-
geben. (18) Am 23. April traf in der Walkemühle die Ver-
fügung des Kreisschulrats aus Melsungen ein,
den Unterricht mit Zög-
lingen im schulpflichtigen
Alter einzustellen. In Brie-
fen an die Regierung in
Kassel und an den Kreis-
schulrat in Melsungen
berief sich Wunder dar-
auf, mit seinem Unter-
richtserlaubnisschein,
ausgestellt durch den
Vorgänger des jetzigen
Kreisschulrats in Melsun-
gen, bereits die Geneh-
migung zum Unterricht
schulpflichtiger Kinder
erhalten zu haben. Bei
einer Rückfrage des
Schulamts erklärte der
Schulrat, “dass es sich
seinerzeit, als er Wunder
Walkemühle - Generalansicht den Unterrichtserlaubnisschein ausstellte, nur
um einen einzigen schulpflichtigen Zögling der
Nachdem für Wunder und für die Lehrerin Julie Anstalt gehandelt hätte, so dass Bestimmun-
Pohlmann 1923 ein “Unterrichtserlaubnisschein” gen betr. Grundschulpflicht nicht in Frage
ausgestellt worden war, wurde im März 1924 gestanden hätten.” (20)
für die Oberlehrerin Specht beim Kreisschulrat
ein weiterer Erlaubnisschein und die Erlaubnis
zum Unterrichten schulpflichtiger Kinder bean-
tragt. Im Brief der Schulinspektion Melsungen
an die Regierung in Kassel vom 31.März 1924
hieß es, nach persönlicher Rücksprache mit
dem Anstaltsleiter:
13